Neugeborenen Hörscreening

Etwa zwei bis drei von 1000 Neugeborenen kommen mit einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit zur Welt. Um eine frühzeitige Diagnostik zu gewährleisten und Ihnen eine normale Sprach- sowie psychosoziale und intellektuelle Entwicklung zu ermöglichen, wird seit 2009 bei jedem Neugeborenen ein Hörscreening am 2.- 3. Lebenstag durchgeführt.  Üblicherweise erfolgt dies noch in der Geburtsklinik. Bei ambulanten Geburten oder frühzeitiger Entlassung ohne Hörscreening kann die Untersuchung bei einem HNO-Facharzt oder Kinderarzt mit entsprechender Ausstattung und Erfahrung durchgeführt werden.

Generell gibt es zwei verschiedene Messverfahren. In der Regel erfolgt bereits in der Geburtsklinik eine Messung von Otoakustischen Emissionen (OAE). Bei auffälligem Ergebnis sieht die Kinderrichtlinie vor, dass zur Kontrolle eine automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR) durchgeführt wird. Beide Messverfahren stehen in unserer Praxis zur Verfügung.

Selbstverständlich melden wir unsere Messergebnisse, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, an die Trackingzentrale in Heidelberg.

Haben Sie Fragen zu dem Verfahren des Hörscreenings? Gerne beraten wir Sie persönlich.